Auf dem Gebiet der betriebswirtschaftlichen Prüfungen bieten wir an:
Prüfungen von Jahresabschlüssen als Pflichtprüfungen bzw. als freiwillige Prüfungen für
- Unternehmen aller Rechtsformen
- Unternehmen der Öffentlichen Hand
- Stiftungen
Andere Pflichtprüfungen u.a. nach den Vorschriften von
- § 16 Maiden und Bauträgerverordnung (MaBV)
- § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGIG)
- § 57a WPO (Qualitätskontrolle)
Sonderprüfungen im Zusammenhang mit
- Firmengründungen
- Rechtsformwechseln
- Verschmelzungen
- Vergleichen
- Insolvenzen
- Firmenabwickiungen
Sachverständigengutachten auf Gebieten der wirtschaftlichen Betriebsführung.